Die Abrissgenehmigung muss vom Tisch!
Anwohner*innen und Besetzer*innen des Hauses Kartäuserwall 14 sind empört. Die Bauaufsicht der Stadt Köln hat im März 2013 den Abriss und Neubau des Wohn- und Geschäftshauses in der Kölner Südstadt unter Vorspiegelungen falscher Tatsachen bewilligt. Die Behörde hat die Genehmigung nämlich nur auf Grundlage des Antrags des Eigentümers erteilt. Darin ist ausschließlich von einer Gaststätte und einer Pächterwohnung die Rede. Bei einer Ortsbesichtigung hätte der Verwaltung auffallen müssen, dass das Gebäude in einem sehr guten Zustand ist und außerdem eine dreiköpfige Familie darin wohnt. Den entsprechenden Einspruch der Mieter ließ das Amt sechs Monate lang unbearbeitet liegen und teilte deren Anwalt schließlich lapidar mit, dass die Entscheidung für den Abriss völlig korrekt gewesen sei.
Auch bei der Erteilung der Baugenehmigung hat es die Stadt nicht so genau genommen. „Der geplante vierstöckige Neubau ist selbst bei Zustimmung der Nachbarn nicht genehmigungsfähig“, stellt der Kölner Architekt Konrad R. Müller fest. Die Abstandsflächen würden jetzt schon nicht eingehalten und durch den Neubau noch geringer. Der Architekt bezeichnet den baulichen Zustand des Gebäudes als gut und solide. Die vom Eigentümer ins Feld geführten Sanierungskosten hält Müller für völlig überzogen. Das heißt, auch das spätere Urteil des Kölner Landgerichts ist eine glatte Fehlentscheidung. Ausbaden müssen das die langjährigen Mieter, deren Vertreibung mit dem fadenscheinigen Argument begründet wurde, das Haus könnte nicht wirtschaftlich genutzt werden. Eins ist dabei völlig klar: Sowohl die Stadt Köln als auch die Justiz haben ausschließlich im Interesse des Eigentümers gehandelt, der mit seiner Immobilie möglichst viel Geld verdienen will.
Wir fordern von der Stadt Köln, die Abrissgenehmigung muss vom Tisch! Noch ist es nicht zu spät, die Kette offensichtlicher Fehlentscheidungen durch Stadt und Justiz zu korrigieren.
Der Besetzer*innenrat Kartäuserwall 14, 11. September 2015
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