Abrissgenehmigung für das besetzte Haus rechtswidrig

Köln, 9.September 2015 15:30 Uhr

Pressemitteilung des Besetzer*innenrates im Kartäuserwall 14

Abrissgenehmigung für das besetzte Haus Kartäusewall 14 rechtswidrig

In der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, dass das besetzte Haus in der Südstadt marode und nicht mehr bewohnbar ist. Dieser Eindruck ist falsch. Vielmehr hat der Gutachter des Amtsgerichts bereits festgestellt, dass das Gebäude in einem guten Zustand ist. Dies und ein zweites Gutachten, das die ehemaligen Mieter in Auftrag gegeben haben, begründen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abrissgenehmigung.

Der Richter, der die Räumung der Mieter verfügt hat, hat dieses Gutachten ignoriert und die vorliegende Abrissgenehmigung nicht angezweifelt. Stellt sich die Frage, in welchem Interesse das Gericht gehandelt hat. Verantwortlich für diesen Skandal ist allerdings nicht nur die Justiz, sondern auch die Stadt Köln. Denn die Verwaltung hat die Abrissgenehmigung des völlig intakten und bewohnbaren Hauses erteilt.

In den nächsten Tagen werden namhafte Kölner Architekten das Haus besichtigen und ein eigenes Urteil abgeben. Wir werden die Öffentlichkeit darüber selbstverständlich informieren.

Bleibt die Frage, in welchem Interesse die Justiz und die Stadt Köln gehandelt haben. Uns drängt sich nach Durchsicht der Gutachten jedenfalls der Eindruck auf, dass die Stadt Köln und das Gericht die Verwetungs-Interessen des Eigentümers höher bewertet haben, als den Schutz von Mietern. Die Folgen sind bekannt, billiger Wohnraum wird zerstört, um Investoren Platz zu machen, die Luxuswohnungen bauen lassen, die sie mit Profit verkaufen oder für viel Geld vermieten können. Die ärmeren Bewohner der Südstadt werden verdrängt. In den letzten Tagen haben wir von Nachbarn und Besucherinnen viele ähnliche Geschichten gehört.

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